Mietreglement

Vorwort:
Das Schützenhaus wird von vielen Menschen benutzt. Damit alle saubere und angenehme Verhältnisse vorfinden, ist es wichtig, dass sich auch alle an gewisse Regeln halten. Wir möchten Sie aus diesem Grunde bitten, folgende Punkte zu beachten.

1. Benutzungsrecht
Die Schützenstube SG-Staffelbach kann für gesellige, kulturelle und feierliche Anlässe gemietet werden. Die kommerzielle Nutzung bedarf einer speziellen Zustimmung und ist nicht Gegenstand dieses Reglements.

2. Reservation der Schützenstube
Die Reservation der Schützenstube erfolgt über den Hüttenwart. Dabei haben die vereinsinternen Anlässe Priorität.

3. Übernahme
Die Übernahme erfolgt nach Absprache mit dem Hüttenwart. Dieser wird im Namen der SG-Staffelbach den Mietvertrag abschliessen und einen Schlüssel zur Schützenstube aushändigen.

4. Reinigung

4.1 Böden:
Diese sind nach der Hüttenbenutzung mit dem Besen zu wischen und danach feucht aufzunehmen.

4.2 Toilette:
Das Lavabo und die Toiletten sind mit den entsprechenden Reinigungsmitteln zu reinigen.

4.3 Geschirr:
Das gebrauchte Geschirr muss sauber abgewaschen, getrocknet und in die dafür vorgesehenen Schubladen und Schränke versorgt werden.

4.4 Küche:
Die Abdeckung muss sauber gereinigt werden.

4.5 Tische und Stühle:
Die Tische müssen gereinigt und geordnet platziert, die Stühle müssen aufgestuhlt werden.

4.6 Kehricht:
Das Leergut (Flaschen, Büchsen, usw.) muss von den Mietern zurückgenommen werden. Der Kehricht ist in Säcke abzufüllen und wird ebenfalls von den Mietern entsorgt.

4.7 Asche:
Die Asche wird durch den Hüttenwart entsorgt. Diese kann im gereinigten Ofen belassen werden.

4.8 Küchentücher:
Die gebrauchten Tücher werden vom Abwart gewaschen und dürfen in der Küche im Spülbecken zurückgelassen werden.

4.9 Verrechnung Nachreinigung:
Allfällige Nachreinigungen werden mit Fr. 95.- pro Stunde in Rechnung gestellt.

5. Fensterläden:
Die Fensterläden werden durch den Mieter wieder geschlossen.

6. Abgabe
Die Rückgabe der Schützenstube erfolgt wiederum nach Absprache mit dem Hüttenwart.
Die Schützenstube gilt als abgenommen, wenn der Hüttenwart diese kontrolliert hat, allfällige Mängel beseitigt und der Schlüssel zurückgegeben wurde.

7. Parkplatz und Umgebung
Parkplätze stehen zum einen direkt beim Schützenhaus und zum andern nach Instruktion des Hüttenwarts zur Verfügung. Die Grünflächen neben dem Schützenhaus sind keine Parkplätze. Auf die Interessen der Anwohner ist Rücksicht zu nehmen. Lärmemissionen und Verunreinigungen der Umgebung (z.B. Flaschen im Gras) sind zu vermeiden.

8. Sorgfaltspflicht, Haftung und Haftungsausschluss
Die Benützer des Schützenhauses haften solidarisch für Schäden am Lokal, dessen Einrichtung und Mobiliar, sowie für fehlendes oder kaputtes Geschirr, Gläser und Besteck. Die SG-Staffelbach lehnt jede Haftbarkeit für Unfälle und Schäden, welche durch die Benützung der Schützenstube entstehen, ab. Insbesondere wird die Haftung als Werkeigentümer gemäss Art. 58 OR ausdrücklich wegbedungen.

9. Gebühren
Für die Nutzung der Schützenstube werden Gebühren erhoben, welche sich nach der aktuellen Tarifliste richten. Die Nutzungsgebühr ist spätestens mit der Abgabe der Schützenstube zu begleichen. Bei Beanstandungen ist der Hüttenwart berechtigt, die Schäden in Rechnung zu stellen.

10. Inkraftsetzung
Dieses Reglement tritt rückwirkend ab 01.01.2010 in Kraft. Allfällige Änderungen müssen wiederum durch die Generalversammlungen der SG-Staffelbach angenommen werden. Die Tarifliste wird durch die SG-Staffelbach jährlich bestimmt.

Tarifliste
Nachfolgende Tabelle enthält die Gebühren, die für die Benutzung der Schützenstube erhoben werden. Diese Gebühren fliessen der SG-Staffelbach zu und werden für die Entschädigung des Hüttenwartes sowie für den laufenden Unterhalt des Gebäudes verwendet.

Datum: 14.03.2022

Für die Benutzung des Schützenhauses werden folgende Gebühren erhoben:

NutzerTarif
Mitglieder der SG-StaffelbachFr. 120.-
Staffelbacher VereineFr. 120.-
Alle anderen PersonenFr. 180.-

In den Nutzungsgebühren sind folgende Leistungen enthalten:

  • Nutzung der Küche, Inkl. Kühlschrank, Backofen, Herdplatte, Geschirr und Besteck für 60 Persone
  • Nutzung der Toilettenanlagen
  • Elektrischer Strom, Heizung, Chemine und Heizmaterial

In den Nutzungsgebühren nicht enthalten sind:

  • Essen und Getränke
  • Festbankgarnituren und Grill (separat zum Mieten)


Für die Einhaltung des Mietreglements dankt Ihnen die Schützengesellschaft Staffelbach.

Staffelbach, 29.10.2013 JF